Uwe Steinkamp | Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht | Berlin
Steuern, Recht & Kultur
Arbeitsrecht
Die Beratungschwerpunkte im Arbeitsrecht liegen insbesondere in den Themen Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Arbeitslohn, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Aufhebungsverträge, befristete Arbeitsverträge, Krankheit, Versetzung, oftmals in den kulturbezogenen Spezialbereichen TVK, NV Bühne, TVöD.
Zudem obliegt der Kanzlei die Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage. Dabei ist die Anzahl an Arbeitnehmer- und Arbeitgebermandaten gleichmäßig verteilt.
Natürlich umfasst das Arbeitsfeld auch das Führen von Kündigungsschutzprozessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten
und dem Bundesarbeitsgericht.
Steuerberatung und Steuerrecht
Zur Kernkompetenz der Kanzlei gehört die steuerrechtliche Beratung und Vertretung gegenüber Finanzbehörden in jedem Verfahrensstadium.
Unsere langjährige Erfahrung mit den besonderen Anforderungen an die steuerlichen Verhältnisse, insbesondere von Künstlern, lässt uns stets individuelle Lösungen finden.
Bei der Vorbereitung und Fertigung von Steuererklärungen, Finanzbuchhaltungen, Jahresabschlüssen wird eine vorausschauende, steueroptimierte Bearbeitung Ihrer Belange geleistet.
Die Tätigkeiten setzen sich in der Vertretung gegenüber dem Finanzamt im steuerlichen Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren fort.
Sollte es zu gerichtlichen Steuerstreitigkeiten vor einem Finanzgericht oder dem Bundesfinanzhof kommen, verfügt die Kanzlei über eine langjährige Gerichtserfahrung.
Kulturrecht / Urheberrecht
Wie bereits dem 'Werdegang' zu entnehmen ist, hat die Kanzlei eine langjährige Erfahrung mit der Beratung von Künstlern jeder Profession, insbesondere von (Orchester-) Musikern, Sängern (Solisten und Chorsängern), Dirigenten, Schauspielern, Tänzern, Bühnenbildnern, Malern, Schriftstellern, Komponisten etc.
Dies umfasst nicht nur die Beratung in kulturspezifischen Steuerthemen, die Formulierung und Prüfung von Dienst- und Wekverträgen aller Art sowie die Gründung und Betreuung von Kammerensembles.
Zudem übernimmt die Kanzlei auch die Bewahrung und streitige Durchsetzung von Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Leistungsschutzrechten auf allen Entwicklungs-, und Verwertungsstufen kreativer und gestalterischer Leistungen, insbesondere durch Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder im Hauptsacheverfahren. Selbstverständlich gehört auch die Gestaltung von urheberrechtlichen Verträgen (z.B. Lizenzverträge) zum Leistungsspektrum der Kanzlei.
Gesellschaftsrecht
Hier liegen die Tätigkeitsschwerpunkte in der Beratung im klassischen Gesellschaftsrecht, wie zum Beispiel der Rechtsformwahl und Gründung von Gesellschaften, der Gestaltung von Gesellschaftsverträge, der umfassenden Beratung von Gesellschaften, Gesellschaftern und Organen, der Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen sowie von Kapitalaufbringungs- und erhaltungsmaßnahmen, Beratung bei der Beendigung von Gesellschaften / Liquidationen.
Die Beratung berücksichtigt alle erdenklichen Gesellschaftsformen, insbesondere die Offene Handelsgesellschaft (OHG), Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Kommanditgesellschaft (KG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Steuerstrafrecht
Die Kanzlei verteidigt umfassend Ihre Interessen in Steuerordnungswidrigkeiten- und Steuerstrafverfahren gegenüber dem Finanzamt für Fahndung und Strafsachen, gegenüber der Staatsanwaltschaft sowie gegenüber den Strafgerichten.
Außergerichtlich wird selbstverständlich die Beratung im Zusammenhang mit der strafbefreienden Selbstanzeige gemäß § 371 der Abgabenordnung zum Beratungspektrum umfasst.
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